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dc.contributor.authorAbegg, Andreas-
dc.date.accessioned2018-11-16T08:05:48Z-
dc.date.available2018-11-16T08:05:48Z-
dc.date.issued2009-
dc.identifier.isbn978-3-8252-2744-9de_CH
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/12881-
dc.description.abstractDie evolutorische Rechtstheorie schließt an zahlreiche Bemühungen seit dem 19. Jahrhundert an, den Ablauf von Veränderungen, genauer: die Herausbildung von Strukturmustern aus blinden Variationen, in einer wissenschaftlichen Theorie zu erfassen. Parallel zur naturwissenschaftlichen Debatte um eine evolutorische Theorie finden sich von Beginn an Versuche, eine entsprechende Theorie auch für die Evolution der Gesellschaft zu entwickeln. Sie nehmen zum Ausgangspunkt, dass Recht eine Gesellschaft zu verfassen hat, die sich in ihrer Komplexität und ihrem dynamischen Wandel zunehmend radikalisiert. Besonders augenfällig ist dieser Befund heute im Wirtschaftsrecht, welches sich zu befassen hat einerseits mit der Konstituierung und Absicherung des geplanten laissez-faire der Marktwirtschaftsgesellschaft und andererseits mit den situativen Korrekturen dieses evolvierenden Systems, um die Gesellschaft vor einer überbordenden Marktwirtschaftsrationalität zu schützten. Aber auch in anderen Rechtsbereichen wie zum Beispiel dem Verwaltungsrecht, welchem im Gegensatz zum Wirtschaftsrecht traditionell Beständigkeit attestiert wurde, kann die Stabilität der Rechtsdogmatik, die maßgeblich vom (alt-)liberalen Modell beeinflusst ist und die bürgerlichen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts absichert, nicht mehr aufrecht erhalten werden: Die staatliche Verwaltung ist in zunehmendem Maße aus mannigfaltigen Gründen, wie Komplexität und Technizität, Mittelbegrenzung und Privatisierung sowie Globalisierung, gezwungen, die Kooperation mit Privaten zu suchen, womit die Legitimation der Verwaltung als traditionell ›vollziehende Gewalt‹ und damit auch das fundamentale Prinzip des Rechtsstaats zur Debatte steht. Schließlich ist auf die dynamische Entfaltung der sich in zunehmendem Maße verselbstständigenden transnationalen Regimes wie ICANN oder WTO hinzuweisen, welche Rechtslehre und -praxis vor zahlreiche Probleme stellt. Eine evolutorische Perspektive ist in dieser Krise deshalb besonders notwendig, weil sie die Kontingenz der Entwicklung thematisiert, d. h. die Bedingungen der Möglichkeiten bei gleichzeitiger Bewahrung der Identität des Rechts, und damit Fragen an die Oberfläche zerrt, die bislang im Positivismus unter der Willkür des Gesetzgebers, der Recht auf die sich verändernde Gesellschaft anzupassen hatte, verschüttet waren. Denn wenn das Recht heute eine in ihrem stetigen Wandel sich radikalisierende Gesellschaft zum Gegenstand hat, braucht es im Recht ein adäquates Instrumentarium, um die Zeitlichkeit von Gesellschaftsstrukturen thematisieren zu können. Im Zentrum steht somit die Frage, wie es dazu kommt, dass Recht sich so und nicht anders ändert und dabei gleichzeitig Recht bleibt. Gleichzeitig geht es der evolutorischen Rechtstheorie darum, eine Rechtsmethodik als stabilisierende Struktur zu entwickeln, die an die ständige Ko-Evolution von Gesellschaft und Recht anschließt und damit Selbst- und Fremdreferenz verbindet, um die Gesellschaftsreferenz des Rechts zu steigern. Mit dieser aus der Krise des heutigen Rechts gewonnenen Fragestellung ergibt sich gleichzeitig die Möglichkeit, das Vergangene neu zu ergründen. Trotz aller Vorbehalte gegenüber der Beschreibung vormoderner Gesellschaften mit Hilfe einer auf die Moderne fokussierten Theorie: Inzwischen wurde der Ansatz einer mit Systemtheorie fundierten evolutorischen Rechtstheorie auch für einen rechtshistorischen Gegenstand wie die Evolution des alten Römischen Rechts mit großem Gewinn nutzbar gemacht. Bei der Übertragung einer zunächst auf Naturwissenschaften ausgerichteten Theorie wie der Evolutionstheorie auf den sozialen Kommunikationsprozess Recht bietet sich die Systemtheorie als Theorierahmen geradezu an. Denn beide sind differenzialistisch und beziehen heute in zentralen Teilen ihr Instrumentarium aus einer der Biologie entstammenden Theorie, der biologischen Systemtheorie nach Maturana und Valera, die die Autopoiese, d. h. die Selbstreproduktion des Lebens durch selbst produzierte Elemente, in den Mittelpunkt stellt. Luhmanns sozialwissenschaftliche Systemtheorie baut hierbei weniger auf Handlungen und Individuen sondern vor allem auf Kommunikation auf und gewinnt damit eine radikalere Sicht auf die Eigenheiten sozialer Prozesse. Insbesondere Teubner übersetzt und entwickelt diesen Gedanken für das gesellschaftliche System Recht.de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherLucius & Luciusde_CH
dc.relation.ispartofNeue Theorien des Rechtsde_CH
dc.relation.ispartofseriesUTB : Rechtswissenschaft, Philosophie, Politologie, Soziologiede_CH
dc.rightsLicence according to publishing contractde_CH
dc.subject.ddc340: Rechtde_CH
dc.titleEvolutorische Rechtstheoriede_CH
dc.typeBuchbeitragde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.organisationalunitInstitut für Regulierung und Wettbewerb (IRW)de_CH
zhaw.publisher.placeStuttgartde_CH
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.pages.end422de_CH
zhaw.pages.start401de_CH
zhaw.parentwork.editorBuckel, Sonja-
zhaw.parentwork.editorChristensen, Ralph-
zhaw.parentwork.editorFischer-Lescano, Andreas-
zhaw.publication.statuspublishedVersionde_CH
zhaw.series.number2744de_CH
zhaw.publication.reviewEditorial reviewde_CH
Appears in collections:Publikationen School of Management and Law

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Abegg, A. (2009). Evolutorische Rechtstheorie. In S. Buckel, R. Christensen, & A. Fischer-Lescano (eds.), Neue Theorien des Rechts (pp. 401–422). Lucius & Lucius.
Abegg, A. (2009) ‘Evolutorische Rechtstheorie’, in S. Buckel, R. Christensen, and A. Fischer-Lescano (eds) Neue Theorien des Rechts. Stuttgart: Lucius & Lucius, pp. 401–422.
A. Abegg, “Evolutorische Rechtstheorie,” in Neue Theorien des Rechts, S. Buckel, R. Christensen, and A. Fischer-Lescano, Eds. Stuttgart: Lucius & Lucius, 2009, pp. 401–422.
ABEGG, Andreas, 2009. Evolutorische Rechtstheorie. In: Sonja BUCKEL, Ralph CHRISTENSEN und Andreas FISCHER-LESCANO (Hrsg.), Neue Theorien des Rechts. Stuttgart: Lucius & Lucius. S. 401–422. ISBN 978-3-8252-2744-9
Abegg, Andreas. 2009. “Evolutorische Rechtstheorie.” In Neue Theorien des Rechts, edited by Sonja Buckel, Ralph Christensen, and Andreas Fischer-Lescano, 401–22. Stuttgart: Lucius & Lucius.
Abegg, Andreas. “Evolutorische Rechtstheorie.” Neue Theorien des Rechts, edited by Sonja Buckel et al., Lucius & Lucius, 2009, pp. 401–22.


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