Please use this identifier to cite or link to this item: https://doi.org/10.21256/zhaw-30458
Publication type: Bachelor thesis
Title: Art. 731b OR : Organisationsmängelverfahren reduzieren?
Authors: Keller, Michael
Advisors / Reviewers: Drenckhan, Helke
DOI: 10.21256/zhaw-30458
Extent: 59
Issue Date: 2023
Publisher / Ed. Institution: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Publisher / Ed. Institution: Winterthur
Language: German
Subject (DDC): 346: Private law (CH)
Abstract: Die Schweiz verfügt mit Art. 731b OR über eine weitrechende gesetzliche Grundlage, um gegen Organisationsmängel in Gesellschaften vorzugehen. Ein effektiver und effizienter Lösungsmechanismus für die Behebung von Organisationsmängeln liegt im Interesse aller Stakeholder und ist essenziel für einen funktionierenden Rechtsverkehr und die Volkswirtschaft. In dieser Bachelorarbeit wurden die Anwendungsbereiche, die Abläufe, die Haftungen und die Strafbarkeiten von Art. 731b OR thematisiert, um Massnahmen vorzuschlagen, die vermeidbare Organisationsmängelverfahren reduzieren und die Position der Gläubiger in einem allfälligen Verfahren stärken können. Die Praxisrelevanz von Art. 731b OR zeigt sich darin, dass im Jahr 2021 im Kanton Uri 70 % aller Konkursverfahren aufgrund von Organisationsmängeln erfolgten. Deshalb wurde untersucht, wie vorsätzlich oder eventualvorsätzlich verursachte Organisationsmängelverfahren vermieden werden können, um die ausführenden Behörden – die Handelsregister- und Konkursämter sowie die Gerichte – zu entlasten, damit sich diese ausschliesslich mit unvermeidbaren Fällen beschäftigen müssen. Art. 731b OR kann auf jegliche Konstellationen von Organisationsmängeln angewendet werden und bietet somit den erforderlichen Rahmen, um diese Mängel zu beheben. Betroffene können auf das Handelsregisteramt zugehen, welches wiederum eine Frist zur Behebung der Mängel setzt. Verstreicht diese ungeklärt, bekommt das Gericht den Fall vom Handelsregisteramt überwiesen. Alternativ können sich Betroffene mittels der Organisationsmängelklage direkt ans Gericht wenden. Dieses kann spezifische Massnahmen erlassen und verfügt dabei über einen grossen Handlungsspielraum. Sollten keine Massnahmen zielführend sein, wird die Auflösung der Gesellschaft mittels Auflösungsbeschluss angeordnet. Der Konkurs wird in einem weiteren Schritt nur bei Fällen von Überschuldungen eröffnet. Folglich wird nicht bei allen Fällen von Liquidationen der Konkurs eröffnet, was ferner Auswirkungen auf die Strafbarkeit und die Haftungen hat. Die Liquidationen der Gesellschaften werden danach von den Konkursämter vollzogen. In dieser Bachelorarbeit wurden folgende Massnahmen zur Reduzierung vermeidbarer Organisationsmängelverfahren und zur Stärkung der Betroffenen vorgeschlagen: • Einführung eines neues Strafrechtsartikels: «unnötiges Verursachen von Organisationsmängelverfahren und deren Folgen» • Qualifikation des Auflösungsbeschlusses als Konkurseröffnung; alternativ die analoge Anwendung von Art. 163–167 StGB für Fälle des Auflösungsbeschlusses • Schaffung eines neuen Haftungstatbestands gekoppelt an den vorgeschlagenen neuen StGB-Artikel. Dieser soll die Haftung für jegliche Kosten der Handelsregister- und der Konkursämter sowie der Gerichte begründen und zusätzlich eine strafende Komponente beinhalten. • Der Untersuchungsgrundsatz soll für anwendbar erklärt werden. • Die Beweislast soll der Gesellschaft auferlegt werden. • Für alle Fälle nach Art. 731b OR soll auf Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO verwiesen werden betreffend die sachliche Zuständigkeit der Gerichte. • Die Berner Lösung betreffend die sachliche Zuständigkeit soll von den Kantonen übernommen werden.
URI: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/30458
License (according to publishing contract): CC BY-NC-ND 4.0: Attribution - Non commercial - No derivatives 4.0 International
Departement: School of Management and Law
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Keller, M. (2023). Art. 731b OR : Organisationsmängelverfahren reduzieren? [Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften]. https://doi.org/10.21256/zhaw-30458
Keller, M. (2023) Art. 731b OR : Organisationsmängelverfahren reduzieren? Bachelor’s thesis. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Available at: https://doi.org/10.21256/zhaw-30458.
M. Keller, “Art. 731b OR : Organisationsmängelverfahren reduzieren?,” Bachelor’s thesis, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, 2023. doi: 10.21256/zhaw-30458.
KELLER, Michael, 2023. Art. 731b OR : Organisationsmängelverfahren reduzieren? Bachelor’s thesis. Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Keller, Michael. 2023. “Art. 731b OR : Organisationsmängelverfahren reduzieren?” Bachelor’s thesis, Winterthur: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. https://doi.org/10.21256/zhaw-30458.
Keller, Michael. Art. 731b OR : Organisationsmängelverfahren reduzieren? ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, 2023, https://doi.org/10.21256/zhaw-30458.


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