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dc.contributor.authorPlüss, Kaspar-
dc.date.accessioned2018-08-20T14:49:11Z-
dc.date.available2018-08-20T14:49:11Z-
dc.date.issued2015-
dc.identifier.issn1663-9995de_CH
dc.identifier.urihttps://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/9289-
dc.description.abstractVor dem Hintergrund des Urteils 1C_129/2015 werden sich säumige Beschwerdeführer künftig möglicherweise vermehrt darauf berufen, es liege ein Eröffnungsfehler vor, weil die Post den Abholschein für eine fristauslösende Verfügung im Nachbarbriefkasten (oder gar nicht) hinterlegt habe. Um missbräuchliche Berufungen auf Zustellfehler zu verhindern, dürfte das Bundesgericht aber auch in Zukunft nur ganz ausnahmsweise zum Schluss kommen, ein solcher Eröffnungsmangel erweise sich als überwiegend wahrscheinlich. Briefkastenverwechslungen wird das Gericht – wie bis anhin – nur dann als glaubhaft erachten, wenn die Post Unregelmässigkeiten bei der Zustellung einräumt oder wenn detailliert geschildert wird, weshalb im konkreten Fall eine erhöhte Verwechslungsgefahr bestand und warum der versehentliche Empfänger die Sendung weder retournierte noch weiterleitete. Um die Gefahr unbilliger Härtefälle künftig zu reduzieren, wird als Regel vorgeschlagen, künftig stets (ausser in dringlichen Fällen) einen zweiten Zustellversuch zu unternehmen, wenn eine fristauslösende Verfügung innert sieben Tagen nicht abgeholt wird.de_CH
dc.language.isodede_CH
dc.publisherWeblawde_CH
dc.relation.ispartofDigitaler Rechtsprechungs-Kommentarde_CH
dc.rightsLicence according to publishing contractde_CH
dc.subject.ddc347: Zivilprozessrecht (CH)de_CH
dc.titleBriefkastenverwechslung als Eröffnungsmangel : Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_129/2015 vom 9. Juli 2015de_CH
dc.typeEntscheidanmerkungde_CH
dcterms.typeTextde_CH
zhaw.departementSchool of Management and Lawde_CH
zhaw.organisationalunitInstitut für Regulierung und Wettbewerb (IRW)de_CH
zhaw.funding.euNode_CH
zhaw.issue52de_CH
zhaw.originated.zhawYesde_CH
zhaw.publication.statuspublishedVersionde_CH
zhaw.volume2015de_CH
zhaw.publication.reviewEditorial reviewde_CH
Appears in collections:Publikationen School of Management and Law

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Plüss, K. (2015). Briefkastenverwechslung als Eröffnungsmangel : Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_129/2015 vom 9. Juli 2015. Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, 2015(52).
Plüss, K. (2015) ‘Briefkastenverwechslung als Eröffnungsmangel : Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_129/2015 vom 9. Juli 2015’, Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, 2015(52).
K. Plüss, “Briefkastenverwechslung als Eröffnungsmangel : Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_129/2015 vom 9. Juli 2015,” Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, vol. 2015, no. 52, 2015.
PLÜSS, Kaspar, 2015. Briefkastenverwechslung als Eröffnungsmangel : Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_129/2015 vom 9. Juli 2015. Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar. 2015. Bd. 2015, Nr. 52
Plüss, Kaspar. 2015. “Briefkastenverwechslung als Eröffnungsmangel : Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_129/2015 vom 9. Juli 2015.” Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar 2015 (52).
Plüss, Kaspar. “Briefkastenverwechslung als Eröffnungsmangel : Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 1C_129/2015 vom 9. Juli 2015.” Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, vol. 2015, no. 52, 2015.


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